Datenschutzbeauftragter bestellen 2026: Wann, wie und was es kostet
Wer einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss, stellt sich meist drei Fragen: Betrifft mich die Pflicht überhaupt? Nehme ich jemanden aus dem eigenen Team oder einen externen Dienstleister? Und was genau muss formal passieren, damit die Bestellung wirksam ist? Die Antworten stehen verstreut in DSGVO und BDSG – hier sind sie in der Reihenfolge, in der Sie sie brauchen. Unabhängig von der Mitarbeiterzahl besteht Bestellpflicht, wenn: Eine pauschale Empfehlung nach Mitarbeiterzahl wäre unseriös. Wer eine Rechtsabteilung hat und Datenschutz nah am Tagesgeschäft verankern will, fährt mit einer gut ausgebildeten internen Person oft gut; wer keine geeignete Person ohne Interessenkonflikt findet, landet meist beim externen Modell. Den ausführlichen Vergleich finden Sie im Beitrag zum externen Datenschutzbeauftragten. Ist die Bestellung verpflichtend, genießt der interne Datenschutzbeauftragte nach § 38 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 4 BDSG besonderen Abberufungs- und Kündigungsschutz: Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund zulässig, und der Schutz wirkt nach dem Ende der Tätigkeit noch ein Jahr nach. Bei einer freiwilligen Bestellung gilt dieser Sonderschutz nicht. Einzelheiten: Abberufung und Kündigungsschutz des DSB. Das Bestellschreiben sollte mindestens enthalten: Eine amtliche Preisliste gibt es nicht. Beim externen DSB kalkuliert jeder Anbieter seine Pauschale selbst; den Preis treiben vor allem die Zahl der Beschäftigten und Standorte, die Sensibilität der Daten (Gesundheits- oder Finanzdaten bedeuten mehr Aufwand), der vereinbarte Leistungsumfang und die zugesagte Reaktionszeit. Beim internen DSB fallen anteilige Arbeitszeit und Fortbildungskosten an. Einen Vergleich der Kostenmodelle finden Sie unter Datenschutzbeauftragter: Kosten im Vergleich. Die Mindestaufgaben stehen in Art. 39 DSGVO: Anlaufstelle ist der DSB außerdem für betroffene Personen (Art. 38 Abs. 4 DSGVO). Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) und die Meldung von Datenpannen binnen 72 Stunden (Art. 33 DSGVO) bleiben dagegen Pflichten des Unternehmens – der DSB berät und unterstützt, übernimmt die Verantwortung aber nicht. Wie die Meldung abläuft, zeigt unser Leitfaden Datenpanne melden; was nach der Bestellung im ersten Jahr ansteht, fasst die Pflichten-Checkliste zusammen. Nach § 38 BDSG, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind; gezählt werden Personen, nicht Vollzeitstellen. Diese Schwelle gilt seit dem 26. November 2019. Unabhängig davon besteht die Pflicht bei Verarbeitungen mit Datenschutz-Folgenabschätzung, bei geschäftsmäßiger Datenübermittlung und in den Fällen des Art. 37 DSGVO. Noch nicht. Bund und Länder haben am 4. Dezember 2025 vereinbart, dass der Bund bis Ende 2026 eine Aufhebung von § 38 Abs. 1 BDSG einbringt. Solange kein Änderungsgesetz in Kraft ist, gilt die 20-Personen-Schwelle weiter. Die Pflicht nach Art. 37 DSGVO wäre von einer Streichung ohnehin nicht betroffen. Nein. Wer über Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet, müsste sich als DSB selbst kontrollieren; Art. 38 Abs. 6 DSGVO schließt Aufgaben aus, die zu einem Interessenkonflikt führen. Aus demselben Grund sind IT- oder Personalleiter meist ungeeignet. Ein externer DSB oder eine interne Person ohne Entscheidungsbefugnis über die Verarbeitung vermeidet das Problem. Art. 37 Abs. 5 DSGVO verlangt berufliche Qualifikation und Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis. Eine bestimmte Zertifizierung schreibt das Gesetz nicht vor; Zertifikate etwa von TÜV, DEKRA oder GDD können den Nachweis aber erleichtern. Neben rechtlichem Wissen sind Kenntnisse zu IT und Organisation im Unternehmen nötig. Die unterlassene Bestellung trotz Pflicht verstößt gegen Art. 37 DSGVO. Nach Art. 83 Abs. 4 DSGVO kann dafür ein Bußgeld von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die konkrete Höhe legt die Aufsichtsbehörde im Einzelfall fest.Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?
Pflicht nach § 38 BDSG (Deutschland)
Pflicht nach DSGVO Art. 37 (EU-weit)
Intern vs. extern: Was ist besser?
Kriterium Interner DSB Externer DSB Kosten Anteilige Arbeitszeit plus Fortbildung Pauschale nach Aufwand, keine amtliche Gebührenordnung Fachkenntnis Schulung meist erforderlich In der Regel vorhanden, Nachweis verlangen Unabhängigkeit ⚠️ Interessenkonflikt möglich Kein Weisungsverhältnis im Tagesgeschäft Kündbarkeit Besonderer Schutz, wenn die Bestellung Pflicht ist Nach den vertraglichen Fristen Verantwortung Bleibt beim Unternehmen Bleibt beim Unternehmen; Beratungsfehler über die Berufshaftpflicht des Anbieters Verfügbarkeit Sofort intern erreichbar Reaktionszeit je nach Vertrag Wichtiger Hinweis zum internen DSB
Schritt für Schritt: Datenschutzbeauftragten bestellen
Muster: Bestellschreiben Datenschutzbeauftragter
Fünf Fehler, an denen Bestellungen in der Praxis scheitern
Was kostet ein Datenschutzbeauftragter?
Was sind die Aufgaben des DSB?
Häufige Fragen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Ab wie vielen Mitarbeitern brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
Fällt die Pflicht zum Datenschutzbeauftragten weg?
Kann ich als Geschäftsführer selbst Datenschutzbeauftragter sein?
Welche Qualifikationen muss ein Datenschutzbeauftragter haben?
Was passiert, wenn ich keinen Datenschutzbeauftragten bestelle?
Quellen