Arbeitssicherheit

Fachkraft fuer Arbeitssicherheit (Sifa): Pflichten, Kosten und Anbieter

Veröffentlicht: 2026-03-27 Lesezeit: 2 Min.
Fachkraft fuer Arbeitssicherheit (Sifa): Pflichten, Kosten und Anbieter

Fachkraft fuer Arbeitssicherheit: Jedes Unternehmen braucht eine

Anders als beim Datenschutzbeauftragten gibt es bei der Fachkraft fuer Arbeitssicherheit (Sifa) keine Bagatellgrenze. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Sifa zu bestellen — ab dem ersten Mitarbeiter. Ob intern oder extern, haengt von der Betriebsgroesse und der Branche ab.

Die Sifa berät den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Sie fuehrt Begehungen durch, analysiert Gefaehrdungen und hilft bei der Umsetzung von Schutzmassnahmen.

Gesetzliche Grundlage

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsaerztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Die Betreuungszeit richtet sich nach:
BetreuungsgruppeEinsatzzeit SifaBeispielbranchen
Gruppe I (hohes Risiko)2,5 Std./Jahr pro MABau, Chemie, Metallverarbeitung
Gruppe II (mittleres Risiko)1,5 Std./Jahr pro MAEinzelhandel, Gastronomie, Handwerk
Gruppe III (geringes Risiko)0,5 Std./Jahr pro MABuero, IT, Beratung
Beispielrechnung: Ein Buero mit 50 Mitarbeitenden (Gruppe III) benoetigt mindestens 25 Stunden sicherheitstechnische Betreuung pro Jahr.

Betreuungsmodelle

Regelbetreuung

Das Standardmodell: Die Sifa fuehrt regelmaessige Betriebsbegehungen durch, erstellt Gefaehrdungsbeurteilungen und berät bei Bedarf. Geeignet fuer Unternehmen ab 10 Beschaeftigten.

Alternative Betreuung (Unternehmermodell)

Fuer Kleinbetriebe bis 50 Beschaeftigte: Der Unternehmer selbst nimmt an Schulungen teil und wird befaehigt, grundlegende Arbeitsschutzaufgaben wahrzunehmen. Die Sifa wird nur anlassbezogen eingeschaltet.

Kompetenzzentren-Betreuung

Ein neueres Modell, bei dem spezialisierte Kompetenzzentren die Betreuung fuer mehrere Kleinbetriebe buendeln — oft kostenguenstiger als die individuelle Regelbetreuung.

Kosten einer externen Sifa

Aufgaben der Sifa

  1. Betriebsbegehungen (mindestens jaehrlich)
  2. Erstellung und Aktualisierung von Gefaehrdungsbeurteilungen
  3. Beratung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln
  4. Unterstuetzung bei Unterweisungen
  5. Analyse von Arbeitsunfaellen
  6. Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss (ASA)
  7. Beratung bei Neubau und Umgestaltung von Arbeitsstaetten

Sifa finden: Auswahlkriterien

  1. Qualifikation: Sicherheitsingenieur, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister nach ASiG
  2. Branchenerfahrung: Kenntnis der branchenspezifischen Vorschriften und Gefaehrdungen
  3. DGUV-Zulassung: Muss bei der zustaendigen Berufsgenossenschaft registriert sein
  4. Reaktionszeit: Klare SLAs fuer regulaere Termine und Notfaelle
  5. Digitalisierung: Moderne Anbieter bieten digitale Dokumentation und Gefaehrdungsbeurteilungen
Weitere Beauftragte fuer Ihr Unternehmen: Brandschutzbeauftragter und Datenschutzbeauftragter.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Braucht jedes Unternehmen eine Fachkraft fuer Arbeitssicherheit?

Ja, nach dem ASiG muss jeder Arbeitgeber mit mindestens einem Beschaeftigten eine sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen. Fuer Kleinbetriebe bis 50 Beschaeftigte gibt es das vereinfachte Unternehmermodell.

Kann ich als Unternehmer die Sifa selbst machen?

Im Unternehmermodell (bis 50 Beschaeftigte) koennen Sie nach einer speziellen Schulung grundlegende Arbeitsschutzaufgaben selbst wahrnehmen. Fuer komplexe Themen und bei besonderen Gefaehrdungen muessen Sie jedoch eine qualifizierte Sifa hinzuziehen.

Was passiert, wenn ich keine Sifa habe?

Die zustaendige Berufsgenossenschaft kann Bussgelder verhaengen und im schlimmsten Fall den Betrieb stilllegen. Bei Arbeitsunfaellen drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen fuer den Arbeitgeber.

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